Betäubungslose Ferkelkastration
Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V./NEULAND e.V.

Betäubungslose Ferkelkastration – Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration.

Betäubungslose Ferkelkastration – Agrarausschuss berät über Bericht der Bundesregierung.

Der Agrarausschuss des Bundesrats berät heute über einen Bericht zum Entwicklungsstand alternativer Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass auch die Bundesregierung in dem von ihr vorgelegten Bericht zu dem Schluss kommt, dass drei Alternativen praktikabel sind: die Ebermast, die Impfung gegen Ebergeruch und die Kastration unter Vollnarkose. Aus Sicht der Tierschützer sollten die Alternativen allerdings baldmöglichst, und nicht erst 2019, angewendet werden.

„Die Bundesregierung hat mit ihrem Bericht einen Zwischenstand gegeben, der in unserem Sinne ist“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die drei Alternativen zur betäubungslosen Kastration sind sowohl tierschutzkonform als auch praktikabel. Alle sind bereits heute durchführbar. Das bedeutet aber auch, dass eine weitere betäubungslose Kastration nicht länger akzeptabel ist.“ Die Kastration männlicher Ferkel ohne Betäubung ist zwar nur noch bis zum 31.12.2018 erlaubt. Bis dahin wird der Großteil männlicher Ferkel aber weiter routinemäßig ohne Betäubung kastriert – obwohl Alternativen bereits heute vorhanden sind. Teilweise erhalten die Tiere zwar Schmerzmittel, diese können den Kastrationsschmerz jedoch nicht ausreichend lindern.

Alternativen sind bereits praxistauglich

Die Mast unkastrierter Eber wurde durch verschiedene Projekte vorangetrieben. Diese haben gezeigt, dass die Haltung von Ebern bei Beachtung gewisser Management- und Haltungsaspekte ohne tierschutzrelevante Probleme realisierbar ist. Eine weitere Alternative ist die Impfung gegen Ebergeruch, bei der die Produktion von Geschlechtshormonen der Eber gehemmt wird. Die Methode wurde bereits in anderen Ländern erfolgreich durchgeführt. Falls noch nicht gänzlich auf die chirurgische Kastration verzichtet werden kann, muss zumindest eine Narkose erfolgen, die den Schmerz beim Eingriff unterbindet.

Lokalanästhesie ungeeignet

Im Gegensatz zu den drei genannten Methoden ist die Lokalanästhesie als Alternative nicht geeignet und aus Tierschutzsicht eindeutig abzulehnen. Zahlreiche Studien zeigen, dass die Injektion des Lokalanästhetikums einen zusätzlichen Stress- und Schmerzfaktor vor der Kastration darstellt und die Betäubung ungenügend ist, um den Kastrationsschmerz vollständig auszuschalten. Dies wäre jedoch die Vorgabe des Tierschutzgesetzes für den Einsatz einer solchen Methode bei der Ferkelkastration.

***
Bild & Text: Deutscher Tierschutzbund e.V./NEULAND e.V.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen