Bericht zur EU-Richtlinie zu Tierversuchen liegt vor
EU-Richtlinie zu Tierversuchen – Die Europäische Kommission hat einen Bericht zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Tierversuchen veröffentlicht. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert den Bericht als mutlose Ist-Beschreibung. Es fehlen Änderungsvorschläge zur Richtlinie und konkrete Strategien zum weiteren Schutz der Tiere: Völlig enttäuschend ist, dass kein Ausstieg aus den Versuchen an nichtmenschlichen Primaten vorangebracht wird. Zudem ist es aus Tierschutzsicht nicht nachvollziehbar, dass erst ab 2022 keine Wildfänge von Primaten mehr in Versuchen oder Zuchten verwendet werden dürfen. Und das obwohl laut Bericht bereits jetzt ein Überangebot gezüchteter Primaten vorhanden ist.
Roman Kolar, Leiter der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes: „Wir hätten uns eine kritischere Auseinandersetzung mit Kernthemen, wie der Effizienz des Genehmigungsverfahrens oder der Forschung und Verwendung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen gewünscht. Aus unserer Sicht hätte die EU-Kommission diesen Bericht auch nutzen können, um ein Ausstiegsszenario aus Tierversuchen, wie von den Niederländern vorgeschlagen, zu unterstützen.“
Die EU-Tierversuchsrichtlinie wurde 2010 verabschiedet. Diese sieht u.a. vor, dass die EU Kommission bis Mitte November dieses Jahres über Fortschritte in der Entwicklung von alternativen Methoden zu Tierversuchen berichten muss. Insbesondere soll sie darauf eingehen, inwieweit auf Versuche an Affen verzichtet werden kann. Im Vorfeld initiierte die Kommission daher mehrere Abfragen bei den Mitgliedstaaten und Interessensvertretern, an denen sich auch der Deutsche Tierschutzbund zusammen mit seiner Dachorganisation Eurogroup for Animals beteiligte. Der nächste Bericht folgt 2019.
Beschwerdeverfahren gegen Deutschland bei der EU-Kommission läuft weiter
Wegen nicht korrekter Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht zu Lasten der Tiere hatte der Deutsche Tierschutzbund 2014 Beschwerde gegen die Bundesregierung bei der EU-Kommission eingereicht. Beispielsweise erlaubt das deutsche Recht keine Ablehnung von formal korrekt gestellten Tierversuchsanträgen oder sieht ein vereinfachtes Anzeigeverfahren für einen Teil von Tierversuchen im Bereich der Lehre vor. Das widerspricht den EU-Vorgaben. Das Verfahren ist noch anhängig.
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Text: Deutscher Tierschutzbund e.V.