Gesundheitsministerin Cornelia Rundt - Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung

Niedersachsen fordert rasche Umsetzung der „Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung“

Gesundheitsministerin Cornelia Rundt: „Wir brauchen mehr qualitativ gute Sport- und Bewegungsangebote in einem bewegungsfreundlichen Umfeld, um die Menschen zu einem gesunden Lebensstil zu motivieren“

Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass die „Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung“ rasch bundesweit in die Praxis umgesetzt werden. „Gezielte und qualitativ gute Angebote für Sport und Bewegung in einem bewegungsfreundlichen Umfeld motivieren zu einem gesunden Lebensstil und beugen Krankheiten vor“, so Rundt. „Wir müssen dafür sorgen, dass sich Kinder und Jugendliche im Alltag ausreichend bewegen, um gesund heranzuwachsen. Sport ist aber auch für Menschen mittleren und fortgeschrittenen Alters enorm wichtig. Diesem Ziel tragen die Nationalen Bewegungsempfehlungen Rechnung und bieten allen Akteurinnen und Akteuren im Bereich des Sports und der Gesundheitsförderung eine wichtige Orientierung.“

Die Empfehlungen wurden im Oktober 2016 veröffentlicht; sie wurden interdisziplinär erarbeitet, sind wissenschaftlich begründet und gut in die Praxis umzusetzen sowie differenziert nach unterschiedlichen Ziel- und Altersgruppen verfasst (auch unter Berücksichtigung von Menschen mit Vorerkrankungen).

Sie zeigen auf, wie Akteure im Bereich des Sports und der Gesundheitsförderung in Kita, Schule, Kommune, Hochschule, Betrieb, Freizeit enger zusammenarbeiten, Netzwerke ausgebaut und kommunale Strategien vor Ort zur Bewegungsförderung unterstützt werden können. Nicht zuletzt sollen auch Sportvereine und -verbände ihr Sportangebot für mehr Bewegung im Alltag ausbauen.

Unterstützung bei ihrem Anliegen, die Empfehlungen zu verbreiten, bekommt Rundt von ihren Amtskolleginnen und -kollegen der Gesundheitsministerkonferenz. Insbesondere sollen die neuen Erkenntnisse berücksichtigt werden, wenn im Rahmen des Präventionsgesetzes bzw. der entsprechenden Landesrahmenvereinbarungen neue Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.
Ferner soll an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Bitte herangetragen werden, einen Handlungsleitfaden zu erstellen; er soll Empfehlungen enthalten, wie die nationalen Richtlinien umgesetzt werden können. Diese Handreichung soll über bestehende bereichsübergreifende Kooperationen informieren sowie Kommunen und kommunale Akteure als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren dabei unterstützen, Angebote im Sinne der „Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung“ zu entwickeln. Außerdem soll sie Anregungen geben, wie geeignete Bewegungsangebote z.B. auch mit den Lebenswelten Kita und Schule gut verknüpft werden können.

„Mein Anliegen ist es, dass diese Nationalen Bewegungsempfehlungen künftig auch strukturell eingebettet werden. Es ist nämlich wichtig, dass benachteiligte Stadt- und Ortsteile im Rahmen des Soziale Stadt-Programms der Städtebauförderung berücksichtigt werden“, so Niedersachsens Gesundheits- und Sozialministerin Cornelia Rundt.

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Text: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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