Die Abgeordneten heben hervor, dass die Türkei „ein wichtiger Partner“ der EU ist. Sie stellen aber fest, dass der politische Wille zur Zusammenarbeit bei einer Partnerschaft „von beiden Seiten kommen muss“ und dass „die Türkei diesen politischen Willen nicht an den Tag legt, wobei die Maßnahmen der Regierung die Türkei weiter vom europäischen Weg abbringen.“
Eine vorübergehende Unterbrechung der Verhandlungen würde bedeuten, dass keine neuen Verhandlungskapitel eröffnet und keine neuen Vorstöße im Zusammenhang mit dem EU-Verhandlungsrahmen für die Türkei unternommen würden.
Wiedereinführung der Todesstrafe: Eine rote Linie
Die Wiedereinführung der Todesstrafe durch die türkische Regierung würde eine förmliche Aussetzung des Beitrittsverfahrens zur Folge haben, so die Abgeordneten, die unterstreichen, „dass die eindeutige Ablehnung der Todesstrafe ein wesentlicher Bestandteil des Besitzstands der Union ist.“
Das Parlament verurteilt die „unverhältnismäßigen repressiven Maßnahmen, die seit dem gescheiterten Militärputsch im Juli 2016 in der Türkei ergriffen werden, aufs Schärfste.“ Diese Maßnahmen verstoßen „gegen die von der türkischen Verfassung geschützten grundlegenden Rechte und Freiheiten sowie gegen die demokratischen Werte“, so der Text der Entschließung.
Hintergrundinformationen
Das Verfahren für eine Aussetzung der EU-Beitrittsgespräche ist in Artikel 5 des EU-Verhandlungsrahmens für die Türkei festgelegt. Darin steht: „Erfolgt in der Türkei eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der für die Union grundlegenden Werte der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit, so wird die Kommission von sich aus oder auf Antrag von einem Drittel der Mitgliedstaaten die Aussetzung der Verhandlungen empfehlen und die Bedingungen für eine mögliche Wiederaufnahme vorschlagen.“
Die Entschließung, die die Abgeordneten angenommen haben, ist rechtlich nicht bindend, weil das Parlament keine förmliche Rolle bei der Auslösung solcher Mechanismen spielt, aber informiert werden muss, sobald das Verfahren gestartet worden ist.
Die Entschließung wurde mit 479 Stimmen angenommen, bei 37 Gegenstimmen und 107 Enthaltungen.
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Text: Judit Hercegfalvi – Europäisches Parlament Informationsbüro in Deutschland