Mehr Geld für Schulsanierung – Bundesrat billigt Nachtragshaushalt 2016
Marode Schulen können künftig schneller saniert werden. Der Bundesrat hat am 10. März 2017 den Nachtragshaushalt für das abgelaufene Jahr gebilligt, den der Bundestag am 16. Februar 2017 verabschiedet hatte. Er dient dazu, den so genannten Kommunalinvestitionsförderungsfonds nachträglich um weitere 3,5 Milliarden Euro auf insgesamt 7 Milliarden Euro aufzustocken. Mit dem Geld können die Länder finanzschwache Kommunen bei Investitionen in Bildungseinrichtungen unterstützen.
Das Sondervermögen des Bundes war 2015 mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet worden.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Zusage aus Bund-Länder-Finanzverhandlungen
Mit den zusätzlichen Bildungsinvestitionen kommt die Bundesregierung ihrer Zusage nach, finanzschwache Kommunen verstärkt zu unterstützen. Dies war ein Ergebnis der Bund-Länder-Finanzverhandlungen im Oktober letzten Jahres.
Schwarze Null bleibt
Trotz dieser Mehrausgaben nimmt der Bund keine neuen Kredite auf. Die zusätzlichen Investitionen werden über Gelder finanziert, die aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus bei den Krediten des Bundes freiwerden.
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Herausgeber: Deutscher Bundesrat