Schwerbehindertenausweis
Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Neuer Name für den Schwerbehindertenausweis – Änderung notwendig, da bisheriger Name diskriminierend ist!

Vielen Menschen mit Schwerbehinderung geht es wie Hannah aus Pinnebergin Schleswig-Holstein: Sie empfinden die Bezeichnung „Schwerbehindertenausweis“ als diskriminierend.

Die 14-Jährige mit Down-Syndrom verdeutlichte das in einem Gedicht und sorgte mit der Umbenennung ihres Schwerbehindertenausweises in„Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ für Furore.

„Hannah hat einen wichtigen und richtigen Denkanstoß gegeben, denn die Bezeichnung ‚Schwerbehindertenausweis‘ stellt die vermeintlichen Defizite in den Vordergrund. Das widerspricht dem Gedanken von Inklusion“, unterstützt Sozialministerin Dr. Carola Reimann die Idee. „Wir müssen die Barrieren in den Köpfen wegbekommen, und das fängt z.B. auch bei der Änderung von Bezeichnungen an, die aus- bzw. abgrenzen.“

Die Landesregierung setzt nun ein Zeichen und sucht einen anderen Namen für eine kostenfreie Hülle des Schwerbehindertenausweises, mit der die Bezeichnung des Ausweises überdeckt wird. Aussehen und Name des Ausweises selbst können nicht ohne weiteres geändert werden, da beides bundesrechtlich geregelt ist.
„Gemäß dem partizipativen Motto ‚Nichts über uns ohne uns‘ bitte ich daher alle Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, Vorschläge für eine neue Bezeichnung auf der Ausweishülle zu machen. Ich freue mich schon sehr auf zahlreiche kreative Ideen!“, ruft Ministerin Reimann zu der Aktion zur Namensfindung auf.

Zwar haben bereits bei der Inklusionskonferenz „Ich bin dabei! Wie können wir Inklusion in Niedersachsen noch besser umsetzen?“ Anfang Dezember 2017 haben in Hannover die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vorschläge für die Beschriftung der neuen Einsteckhülle des Schwerbehindertenausweises abgegeben. Da der Teilnehmerkreis auf der Inklusionskonferenz aber begrenzt war, sollen nun alle in Niedersachsen lebenden Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, Vorschläge für eine Bezeichnung der Hülle des Schwerbehindertenausweises einzureichen. Eine Jury, bestehend aus u.a. Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen sowie Sozialministerin Dr. Carola Reimann, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, wird dann den Vorschlag auswählen, der künftig eine transparente Ausweishülle schmücken soll. Die Entscheidung der Jury wird voraussichtlich im Februar bekanntgegeben.

Vorschläge können bis zum 31. Januar 2018 eingereicht werden – per E-Mail an Aktionsplan.Inklusion@ms.niedersachsen.de oder per Post an das Niedersächsische Ministerium für Soziales,Gesundheit und Gleichstellung, Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover.

Es können nur Vorschläge berücksichtigt werden, die innerhalb der Frist eingehen.

Der Schutz der Privatsphäre ist uns wichtig. Daher erfolgt die Angabe der Daten (Name und Anschrift) auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden weder gesammelt noch an Dritte weitergegeben.

Informationen sind auch auf der Internetseite des Sozialministeriums zu finden unter https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/schwerbehindertenausweis/sie-sind-gefragt-schwerbehindertenausweis-160714.html.

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Bild & Text: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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